Quelle: van Treeck, Till, and Janina Urban. Wirtschaft neu denken: Blinde Flecken in der Lehrbuchökonomie. iRights Media, 2016. Das Buch kann hier bestellt werden: http://irights-media.de/publikationen/wirtschaft-neu-denken/.
Rezensierte Bücher:
Franz, W. (2013): Arbeitsmarktökonomik, 8. Auflage, Heidelberg: VS Springer, 512 Seiten. Im Folgenden zitiert als WF. (Abb: Springer-Verlag Berlin-Heidelberg)
Cahuc, P./Carcillo, S./Zylberberg, A. (2014): Labor Economics, 2. Auflage, London: MIT Press, 1080 Seiten. Im Folgenden zitiert als CCZ. (ohne Abb.)
Cahuc, P./Zylberberg, A. (2004): Labor Economics, 1. Auflage, London: MIT Press, 880 Seiten. Im Folgenden zitiert als CZ. (ohne Abb.)
Wahl des Lehrbuches und des Themas
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie der Mindestlohn im deutschsprachigen Lehrbuch von Wolfgang Franz zur Arbeitsmarktökonomik behandelt wird. Wolfgang Franz ist ein hochrangiger und anerkannter deutscher Arbeitsmarktökonom. Er war von 1997 bis 2013 Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Mitglied beziehungsweise Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) (1994–1999 auf Empfehlung der Gewerkschaften und 2003–2013 auf Empfehlung der Arbeitgeberverbände) und ist weiterhin Mitglied diverser politikberatender Gremien. Diese Erfahrung fließt in sein Lehrbuch ein und macht es gerade für ein deutsches Publikum sehr wertvoll. Daher wird es häufig als Referenz in Modulen der Volkswirtschaftslehre (VWL) mit Arbeitsmarktschwerpunkten gewählt, was die Wahl dieses Lehrbuches für die Rezension begründet.
Der Mindestlohn ist ein sehr guter Anhaltspunkt, um zu zeigen, inwieweit Lehrbücher neuere Erkenntnisse aufnehmen, die den bisherigen mehrheitlichen Konsens in Frage stellen. Bis Ende der 1980er Jahre war die gängige Sichtweise, dass Mindestlöhne sich negativ auf die Beschäftigung auswirken (vgl. etwa Borjas 2016, S. 121), somit keinen Beitrag zur Reduktion von Einkommensungleichheit leisten könnten und als Instrument der Armutsbekämpfung ungeeignet wären. Im Kontext der Debatte rund um die Einführung des deutschen Mindestlohns im Jahr 2015, von dem der Sachverständigenrat (SVR 2014, S. 540 ff.) in seiner Mehrheit ausdrücklich abgeraten hatte, bekommt die Behandlung des Themas in Franz’ Lehrbuch eine besondere Brisanz.
In der 8. Auflage von Franz (2013) ist der Abschnitt 8.8 ausschließlich dem Mindestlohn gewidmet. Dort wird explizit Bezug auf das Lehrbuch von Pierre Cahuc, Stephan Carcillo und André Zylberberg genommen, welches sich deswegen gut für einen Vergleich mit dem Lehrbuch von Franz eignet. Cahuc und Zylberberg können überdies, ähnlich wie Franz, als Mindestlohngegner eingeordnet werden (zum Beispiel Cahuc et al. 2008; ein Bericht, der seinerzeit in Frankreich sehr kontrovers diskutiert wurde).
Deskriptiver Teil: Mindestlohn – wo, wie hoch, bei wem?
Bei Franz werden zunächst standardmäßig statistische Fakten präsentiert. An dieser Herangehensweise ist zunächst nichts zu kritisieren. Das berechtigte Ziel, die Institution des Mindestlohns in Deutschland und im internationalen Vergleich quantitativ und qualitativ einzuordnen, wird insbesondere mit Tabelle 8.6 („Höhe und Deckungsgrad von Mindestlöhnen in ausgewählten Ländern“) adressiert. Der Deckungsgrad wird dabei hervorgehoben: „[W]ichtig ist zudem, wie viele Arbeitnehmer gemäß dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden.“ (WF, S. 341) Gerade bei diesem Punkt fällt auf, dass die entsprechende Statistik im Vergleich zu den anderen Zahlen relativ alt ist. Der Grund liegt in der Unzuverlässigkeit dieser Zahlen (vgl. Logeay 2014, S. 168–175 für eine ausführliche Diskussion), die Eurostat letztendlich veranlasste, diese Statistik nicht mehr zu veröffentlichen. Daher ist es erstaunlich, dass diese immer noch in die neue Auflage Eingang findet. Zudem wird nicht erläutert, warum diese Zahl wichtig sei.
Franz geht dann auf Deutschland ein und beschreibt die möglichen Mindestlohnregelungen (die Auflage ist von 2013, zu diesem Zeitpunkt existierte noch kein bundesweiter Mindestlohn): die 2009er Neufassung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEG), ähnlich auch die 2011er Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz (TVG, § 5), das nie angewendete 1952er Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (MiAG, welches auch 2009 novelliert wurde), Lohnuntergrenzen nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB, § 138, Abs. 2) und die Unterstützungszahlungen, die als implizite Mindestlöhne durch das Lohnabstandsgebot interpretiert werden.
Beim AEG wird die rechtliche Beschreibung um die Intention des Gesetzes ergänzt: Nämlich, „um eine Lohnkonkurrenz seitens niedriger als inländische Bauarbeiter entlohnter entsprechender Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedstaaten der EU [Europäischen Union] abzuwehren“ (WF, S. 342). Dieser Satz beschreibt zwar richtig die gesetzliche Intention, aber vermittelt vor allem einen negativen Eindruck. Das Gesetz hatte auch die Intention, einen fairen Wettbewerb im Rahmen der in Deutschland historisch gewachsenen industriellen Beziehungen (die auch im Kapitel 7 ausführlich beschrieben werden) zu garantieren. Da die deutsche Lohnbildung nicht vordergründig aus gesetzlicher Initiative hervorgeht, sondern durch Tarifvereinbarungen gestaltet wird, geriet dieses Modell durch den freien europäischen Markt (insbesondere durch die europäische Entsenderichtlinie) unter Druck: Die Urteile des EU-Gerichtshofs (Rüffert 2008; Laval 2007; Viking 2007 und EU-Kommission gegen Luxemburg 2008) zeigten, dass ein solches Modell eine bessere gesetzliche Verankerung braucht (zum Beispiel Deutscher Bundestag 2008). Diese ergänzende Sichtweise im Kontext des europäischen Markts fehlt in Franz’ Lehrbuch und vermittelt den Eindruck einer einseitigen Darstellung. Dieser wird auch durch das Fallbeispiel des Post-Mindestlohns bekräftigt, der 2008 für allgemeinverbindlich erklärt und vom Bundesverwaltungsgericht gekippt wurde. „Ein ähnliches Motiv“ lässt sich nach Franz in beiden Fällen beobachten. Das ist verwunderlich, weil es beim Post-Mindestlohn, wie der Fußnote 171 und weiter im Text („Abwehr konkurrierender inländischer Anbieter“) zu entnehmen ist, nicht um ausländische Konkurrenz geht, die dem deutschen Tarifsystem nicht untergeordnet sein kann, sondern um die Konkurrenz zwischen Firmen mit inländischen Arbeitnehmer_innen. Franz’ Darstellung begrenzt die Perspektive auf die Richtigkeit des Urteils im Sinne der Konkurrenz. Eine Kritik im Sinne des fairen Wettbewerbs – eine Diskussion über die Arbeitsbedingungen in diesem Sektor, insbesondere bei den Post-Konkurrent_innen und nach Wegfall des Mindestlohns bei den Partnerfirmen der Post AG, die weiteren Abläufe in Bezug auf die Tariffähigkeit der alternativen Gewerkschaft (GNBZ) und damit die Nichtigkeit anderer Tarifverträge – wird hier nicht diskutiert (vgl. Schulten 2012 für eine Bewertung der Allgemeinverbindlicherklärung in den europäischen Tarifvertragssystemen). Damit wird suggeriert, dass Mindestlöhne nur als Instrument zur Begrenzung des Wettbewerbs benutzt werden.
Theoretischer Teil: Wettbewerb und Monopson
Die Ziele eines Mindestlohns werden als „sozialpolitisch“ bezeichnet und explizit in Konflikt mit dem ökonomischen Effizienzziel („hohe Beschäftigung“, WF, S. 344) gesetzt (siehe den Beitrag von Till van Treeck zu Effizienz vs. Gerechtigkeit in diesem Band). Damit wird weiter das perfekte Wettbewerbsmodell als berechtigte Referenz angenommen („[es] ist zunächst einleuchtend, dass ein Mindestlohn […] einen Rückgang der Arbeitsnachfrage bewirkt“, WF, S. 344).1 Marktversagen wie Diskriminierung oder Marktmacht, aber auch institutionelle Rahmenbedingungen werden damit klein geredet, obwohl sie im Buch ausführlich beschrieben werden (wenngleich das Kapitel über Diskriminierung ausführlicher sein könnte).
Standardmäßig werden alternative theoretische Erklärungen – Monopson, monopsonistische Konkurrenz2 und Effizienzlohntheorie – mit Verweis auf Cahuc/Zylberberg dargestellt – wobei der erste Ansatz detailliert beschrieben und die zwei anderen nur erwähnt werden. Das ist besonders interessant, weil Cahuc/Zylberberg in der ersten Auflage ausführlich diese alternativen Theorien beschreiben: „[V]iele neuere theoretische Arbeiten haben eine Reihe von Konsensmeinungen erfolgreich in Frage gestellt. Zum Beispiel werden wir sehen, wie Mindestlohnanhebungen je nach Umständen entgegengesetzte Effekte auf Arbeitslosigkeit haben können.” (CZ, S. 714, eigene Übersetzung) In Franz’ Lehrbuch finden tatsächlich nur zwei mikroökonomische Theorien und die Monopson-Theorie – mit einschränkender Bewertung – Eingang. Somit kann man bedauern, dass die theoretische Analyse zum Mindestlohn nur auf partiellen Gleichgewichtsmodellen mit freiwilliger Arbeitslosigkeit beruht. Weitergehende mikroökonomische Analysen und vor allem die makroökonomische Dimension mit der Möglichkeit unfreiwilliger Arbeitslosigkeit sowie die Wechselwirkung mit anderen Institutionen (zum Beispiel mit Modellen in der Tradition von Layard et al. 2005) fehlen völlig.
Literaturteil: Überblick der empirischen Studien
Franz nimmt Bezug auf die Studie von Card/Krueger (1994), wie alle Lehrbücher, die dem Mindestlohn ein eigenes Kapitel oder einen eigenen Abschnitt widmen. Diese gilt als Anfangspunkt für eine Erneuerung der Debatte in Sachen Mindestlohn (Borjas 2016 nennt die Studien mit ähnlichen Ergebnissen „revisionistisch“ und diese spezielle Studie „einflussreich“). Meiner Meinung nach rückt Franz diese Studie in ein zu einseitig negatives Licht. Er spielt deren Ergebnisse herunter: „Jedoch kommen Neumark und Wascher (2000) unter Verwendung ähnlicher Daten zu dem entgegengesetzten Resultat. Ohnehin handelt es sich um einen sehr speziellen Fall, […]“ (WF, S. 346). In Cahuc et al. (CCZ, S. 805–806) wird auf die Kontroverse über diese Studie eingegangen, die über Jahre andauerte, aber 2000 letztendlich mit der zweiten Studie von Card/Krueger ein Ende fand. Cahuc et al. bleiben der Studie von Card/Krueger sowie anderen prominenten „revisionistischen“ Studien (z.B. Dube et al. 2010, die Franz in Fußnote 184 auch zitiert) gegenüber kritisch. Interessant ist, dass immer nur zwei Autoren, nämlich David Neumark und William Wascher, zitiert werden, um die Methoden oder Daten und damit die „revisionistischen“ Ergebnisse infrage zu stellen (Neumark/Wascher 2000 und Neumark et al. 2014).3 Diese beiden Autoren werden auch in Deutschland von Mindestlohngegner_innen gerne zitiert, vor allem mit ihrem Studienüberblick von 2007.
Ohne weiter auf die technischen Details dieser Debatte eingehen und diese beurteilen zu wollen, fällt auf, dass bei der Bewertung der Literatur mit Überblicksstudien à la Neumark/Wascher (2007) in Franz, ebenso wie in Cahuc/Zylberberg und Cahuc et al., zumindest ein Hinweis auf einen möglichen Veröffentlichungsbias fehlt (vgl. De Long/Lang 1992). Es gehört mittlerweile zur guten wissenschaftlichen Praxis, Metastudien heranzuziehen, um diesen Effekt herauszufiltern (wie zum Beispiel Card/Krueger 1995 dies tun). Daher sind Aussagen wie: „Die weitaus überwiegende Anzahl internationaler Studien attestiert Mindestlöhnen eine beschäftigungsmindernde Wirkung, einige Beiträge finden keine signifikanten Beschäftigungseffekte und nur vereinzelt gehen die Autoren davon aus, einen beschäftigungserhöhenden Erfolg von Mindestlöhnen gezeigt zu haben“ (WF, S. 346) sehr problematisch (auch abgesehen von der Wortwahl, die die Studien mit positiver Wirkung latent anzweifelt). Doucouliagos/Stanley (2009) haben diesbezüglich ein gewisses Renommee erreicht und bestätigen den Befund von Card/Krueger (1995), dass es einen signifikanten Veröffentlichungsbias gibt und somit Überblicksstudien (anders als Metastudien) nicht ohne Weiteres herangezogen werden sollten oder zumindest mit dem Hinweis versehen werden sollten, dass, auch wenn die Autor_innen mit bestem Gewissen die Studien auswählen, sie diesen Bias4 nicht berücksichtigen können. Dies tun zum Beispiel Boeri/van Ours (2013, S. 51) in ihrem Mindestlohnkapitel.
Zuletzt zitiert Franz die deutschen Simulationsstudien (Bachmann et al. 2008; Müller/Steiner 2008 und Ragnitz/Thum 2008) in Fußnote 186, sowie die empirischen Schätzungen zum Mindestlohn in der Baubranche von König/Möller (2008) und anderen Branchen ab 2009 (Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), veröffentlicht in der Sonderausgabe des Journal für Labour Market Research, 2012, Vol. 45 (3/4) – ab hier zitiert als JLMR 2012). Franz zufolge bestätigen die Studien für Deutschland seine Interpretation der internationalen Studien: „Diese Einschätzung gilt ebenso für Deutschland.“ (WF, S. 436) Dies ist methodisch kritisierbar. In der internationalen Literatur, auf die sich der Paragraf bezieht, werden keine Simulationen herangezogen, sondern Daten aus wirtschaftlichen Einheiten mit tatsächlichen Mindestlöhnen. Die deutsche Literatur, die damit verglichen wird (König/Möller 2008 und JLMR 2012), findet gerade keine eindeutigen signifikant negativen Effekte. König/Möller (2008) attestieren, ähnlich wie Card/Krueger (1994), einen insignifikanten positiven Effekt in Westdeutschland, allerdings einen negativen Effekt in Ostdeutschland, wo der Mindestlohn auf 80 Prozent des Medianlohns gesetzt wurde. Die Studien aus JLMR 2012 finden keine belastbaren eindeutigen negativen Effekte (für einen Überblick Bosch/Weinkopf 2012). Die Simulationsergebnisse (vgl. Müller 2009 für einen Überblick) haben sich mit Blick auf die Entwicklung 2016 erst einmal nicht bewahrheitet (vgl. Erster Bericht der Mindestlohnkommission 2016a Ziffer 114 ff. sowie die vier Anhörungen von wissenschaftlicher Seite im Anhang; Bosch, Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Pestel Institut, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)/Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) und Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in der Mindestlohnkommission 2016b). Lediglich das IAB findet leicht negative Beschäftigungseffekte bei den Minijobs (durch Nichteinstellung eher als durch Kündigung).
Bezeichnend ist schließlich, dass die Forschung aus Großbritannien, die die Einführung des Mindestlohns dort begleitet hat, keine Erwähnung findet, weder in Cahuc et al. noch in Franz. Insgesamt würde ich mir bei der nächsten Auflage von Franz’ Lehrbuch eine neutralere Darstellung sowohl der Empirie (Veröffentlichungsbias) als auch der Theorie (ausführlichere Auseinandersetzung, warum das Wettbewerbsmodell nicht zutrifft, mit besser beschriebenen theoretischen Alternativen) wünschen. Und ich würde Studierenden und Lehrenden empfehlen, die Berichte und begleitenden Forschungsarbeiten der Mindestlohnkommission, die paritätisch besetzt ist, ebenfalls als ergänzende Literatur heranzuziehen.
Literatur
Bachmann, R./Bauer, T.K./Kluve, J./Schaffner, S./Schmidt, C.M. (2008): Mindestlöhne in Deutschland. Beschäftigungswirkungen und fiskalische Effekte, Essen: Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), http://www.rwi-essen.de/media/content/pages/publikationen/rwi-materialien/M_43_Mindestlohn.pdf (Zugriff: 20. Sept. 2016).
Boeri, T./van Ours, J. (2013): The economics of imperfect labor markets, 2. Auflage, Princeton: Princeton University Press.
Borjas, G.J. (2016): Labor economics, 7. Auflage, New York: McGraw-Hill.
Bosch, G./Weinkopf, C. (2012): Wirkungen der Mindestlohnregelungen in acht Branchen. Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung Abt. Wirtschafts- und Sozialpolitik (Gesprächskreis Arbeit und Qualifizierung), http://library.fes.de/pdf-files/wiso/09465-20130117.pdf (Zugriff: 20. Sept. 2016).
Cahuc, P./Cette, G./Zylberberg, A. (2008): Salaire minimum et bas revenus. Comment concilier justice sociale et efficacité économique?, Paris: la Documentation française (Les rapports du Conseil d’analyse économique, 79).
Card, D./Krueger, A.B. (1994): Minimum Wages and Employment: A Case Study of the Fast-Food Industry in New Jersey and Pennsylvania. In: American Economic Review 84, Nr. 4, S. 772–793.
Card, D.E./Krueger, A.B. (1995): Time-Series Minimum-Wage Studies. A Meta-analysis. In: American Economic Review 85, Nr. 2, S. 238–243.
Card, D.E./Krueger, A.B. (2000): Minimum Wages and Employment: A Case Study of the Fast-Food Industry in New Jersey and Pennsylvania: Reply. In: American Economic Review 90, Nr. 5, S. 1397–1420.
De Long, J.B./Lang, K. (1992): Are all Economic Hypotheses False? In: Journal of Political Economy 100, Nr. 6, S. 1257–1272.
Deutscher Bundestag (2008): Drucksache 16/9721. Auswirkungen der Urteile „Viking“, „Laval“ und „Rüffert“ des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Monika Knoche, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/9416 –, 24.06.2008, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/097/1609721.pdf (Zugriff: 20. Sept. 2016).
Doucouliagos, H./Stanley, T.D. (2009): Publication selection bias in minimum-wage research? A meta-regression analysis. In: BJIR: an international journal of employment relations 47, Nr. 2, S. 406–428.
Dube, A./Lester, T.W./Reich, M. (2010): Minimum wage effects across state borders: Estimates using contiguous counties. In: The review of economics and statistics 92, Nr. 4, S. 945–964.
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König, M./Möller, J. (2008): Mindestlohneffekte des Entsendegesetzes? Eine Mikrodatenanalyse für die deutsche Bauwirtschaft. In: Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung: ZAF 41, Nr. 2/3, S. 327–346.
Layard, R./Nickell, S./Jackman, R. (2005): Unemployment. Macroeconomic performance and the labour market, 2. Auflage, Oxford: Oxford University Press.
Logeay, C. (2014): Kleine Geschichten zu den Arbeitsmarktstatistiken. Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. In: Makroökonomik, Entwicklung und Wirtschaftspolitik: Festschrift für Jan Priewe, Marburg: Metropolis, S. 163–177.
Mindestlohnkommission (2016a): Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns. Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz, Berlin, http://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Bericht2016.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (Zugriff: 20. Sept. 2016).
Mindestlohnkommission (2016b): Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung. Ergänzungsband zum ersten Bericht der Mindestlohnkommission, http://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Ergaenzungsband-Stellungnahmen2016.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (Zugriff: 20. Sept. 2016).
Müller, K.-U. (2009): How robust are simulated employment effects of a legal minimum wage in Germany? A comparison of different data sources and assumptions, Berlin: DIW (Discussion papers / German Institute for Economic Research, 900).
Müller, K.-U./Steiner, V. (2008): Mindestlohn kein geeignetes Instrument gegen Armut in Deutschland. In: Wochenbericht // DIW Berlin: Wirtschaft, Politik, Wissenschaft 75, Nr. 22, S. 298–300.
Neumark, D./Salas, J.M.I./Wascher, W. (2014): Revisiting the minimum wage-employment debate. Throwing out the baby with the bathwater? In: ILR review: a publication of the New York State School of Industrial and Labor Relations, a statutory college of the State University, Cornell University, Ithaca 67, S. 608–648.
Neumark, D./Wascher, W. (2000): Minimum wages and employment. A case study of the fast-food industry in New Jersey and Pennsylvania. A comment. In: The American economic review 90, Nr. 5, S. 1362–1396.
Neumark, D./Wascher, W. (2007): Minimum wages and employment, IZA discussion papers, Nr. 2570.
Ragnitz, J./Thum, M. (2008): Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen. Eine Erläuterung zu den Berechnungen des ifo Instituts. In: Ifo-Schnelldienst 61, Nr. 1, S. 16–20.
Schulten, T. (2012): Stellenwert der Allgemeinverbindlicherklärung für die Tarifvertragssysteme in Europa. In: WSI-Mitteilungen: Zeitschrift des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts in der Hans-Böckler-Stiftung 65, Nr. 7, S. 485–495.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) (2014): Mehr Vertrauen in Marktprozesse, Jahresgutachten 2014/15.
1Auch in Kapitel 8, Abschnitt 7 (Lohndifferenziale) schreibt Franz: „Nach unten inflexible Löhne […] oder Mindestlöhne verhindern, dass die Lohnstruktur stärker gespreizt und damit Beschäftigungsverluste abgemildert werden.“ (WF, S. 333)
2Es bleibt unklar, welche Modelle Franz damit meint, vielleicht die Modelle aus der Suchtheorie.
3Dube et al. (2016) bestätigen ihre Ergebnisse bezüglich der Bestandsgrößen und gehen auf die Kritik von Neumark et al. (2014) explizit ein.
4Die Neumark/Wascher-Studie (2007) finde ich diesbezüglich problematisch, weil der Verdacht auf Parteilichkeit nicht völlig ausgeräumt werden kann. So werden z.B. in ihrer Überblickstabelle von den insgesamt 49 US-Studien 15 als „überzeugend“ hervorgehoben. Sie zitieren insg. zehn eigene Studien, wovon fünf als „überzeugend“ gelten. Hingegen werden nur sechs Studien von Card und/oder Krueger zitiert, wovon nur eine als „überzeugend“ gilt.
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