Die Bedeutung des Pariser Klimaabkommen für den Bankensektor

Andreas Bender
Exploring Economics, 2021
Grado: adelantado
Perspective: Otros
Topic: (De-)crecimiento, Crisis, Crítica del capitalismo, Globalización y relaciones económicas internacionales, Desigualdad y clase, Innovación y tecnología, Trabajo y cuidado, Macroeconomía, Microeconomía y mercados, Dinero y deuda, Relaciones Norte-Sur y desarrollo, Reflexión sobre economía, Recursos, medioambiente y clima, Movimientos sociales y cambio
Format: Ensayo

Die Bedeutung des Pariser Klimaabkommen für den Bankensektor

Notwendige Anpassungen in der Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten

Andreas Bender  | März 2021


Der Beitrag befasst sich mit der Schaffung finanztheoretischer Rahmenbedingungen hinsichtlich einer sozial-ökologischen Transformation der heutigen Wirtschaftsweise durch gezielt-effiziente Anpassung der Geschäftstätigkeit des globalen Bankensektors unter Betrachtung der resultierenden Folgewirkungen zwecks hinreichender Zielerfüllung im Sinne des Pariser Abkommens.

1.   Einleitung

Die Menschheit steht vor einem radikalen Umbruch. Erkenntnisse aus der Klimaforschung lassen darauf schließen, dass ein „Status-quo“ für die Zukunft keinen Bestand haben kann, wenn die Lebensgrundlagen aller Lebewesen auf dem Planeten Erde nicht gefährdet werden sollen, wie Simulationsszenarien der Klimamodelle vorhersagen. Um diese prognostizierten Klimaschicksale bestens abzuwenden, hat sich die Weltgemeinschaft nach langwierigem Ringen auf zahlreichen Klimakonferenzen schließlich 2015 mit dem „Übereinkommen von Paris“ geeinigt, die globale Klimaerwärmung, ausgelöst durch die steigenden Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen, allen voran Kohlenstoffdioxid, durch einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog zu bekämpfen. Eine in diesem Zusammenhang wichtige Schlüsselrolle für die gelingende Umsetzung der Beschlüsse des Übereinkommens von Paris wird dem Banken- und Finanzsektor zu Teil, zumal einer Sicherstellung der finanziellen Umsetzbarkeit des Übereinkommens oberste Priorität gewährt werden muss. Jegliches Optimum bei der Einhaltung der vertraglichen Ziele beruht darauf, den benötigten Finanzierungsrahmen möglichst keinerlei Hindernissen auszusetzen, da die Zeit drängt und die kollektive Erkenntnis lehrt, dass Unbedachtheit finanzieller Möglichkeiten den notwendigen und hinreichenden Maßnahmenprozess nicht in weite Ferne rücken dürfen. Aufgrund der weltweiten Bedrohung und Dringlichkeit bei der Bewältigung des Klimawandels liegt der Prioritätsfokus dieser Arbeit auf den einflussreichsten finanziellen Hindernisfaktoren des Bankensektors, um aus selbigen einen ausgewählten Lösungsvorschlag abzuleiten, wie dieser durch Änderungsmaßnahmen in seiner traditionellen Geschäftstätigkeit und den daraus resultierenden Folgewirkungen zum generellen Ziel einer bestmöglichen Realisierung des Klimaabkommens beitragen kann.

2.   Die Bedeutung des Pariser Klimaabkommen

Der womöglich größte Meilenstein in der Geschichte der Menschheit und zugleich ihre gemeinschaftlich größte Bewährungsprobe: Das Pariser Klimaabkommen. Prognostizierte Klimafolgen der Klimamodelle und Klimabeobachtungen lassen einschneidende Szenarien verkünden, welche die Ökosphäre und den Ökozyklus und damit die komplexe Grundlage allen Lebens bereits bis zur Mitte dieses 21. Jahrhunderts unheilbar verletzen könnten. Mit dieser Erkenntnis ist es unvermeidlich, dass sich die Menschheit, als handlungsfähigste Art auf dem Planeten Erde, einem solchem Prometheus-Event nicht verschließt, sondern sich, um es wie Klimaaktivistin Greta Thunberg auszudrücken, "nicht wagt dieses Schicksal zu akzeptieren". Die Staatengemeinschaft hat sich daher auf der COP21 u. a. auf folgende Kernziele verständigt:

  • Durchschnittlicher Erdtemperaturanstieg deutlich unter 2 °C und möglichst unter 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau begrenzen, da dies schädliche Folgewirkungen der Klimaänderungen erheblich mindern würde.
  • Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit gegenüber nachteiligen Klimaänderungen erhöhen ohne durch gewählte Lösungen die Nahrungsmittelerzeugung zu bedrohen.
  • Finanzmittelflüsse hin zu einer emissionsarmen Treibhausgas- und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung in Einklang bringen.

Die Klimaziele und Vorgaben erhalten durch die Verbindlichkeit des Abkommens Leitliniencharakter, da die Umsetzung auf nationale Klimaschutzstrategien fußt, die in den jeweiligen Vertragsländern individuell ausgearbeitet, vorgelegt und beibehalten werden sollen. Bereits erreichte Ergebnisse werden auf dem Weg zur weltweiten Zielerfüllung retournierend alle fünf Jahre ab 2023 einer Überprüfung unterzogen und bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechend angepasst.

2.2.  Ansichten zum Finanzierungsbedarf

Zunächst ist festzustellen, dass es auf Grund der enormen Komplexität dieser Finanzierungsfrage und den daraus folgenden Unsicherheiten unmöglich ist, exakt abzuschätzen, um welchen Finanzierungsbedarf es sich handeln wird, denn Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen: Der BDI beziffert den Bedarf zur Erreichung des „95%-Zieles“ bis 2050 allein in Deutschland auf Mehrinvestitionen von 2,3 Bio. Euro, während Prognosen hingegen abhängig von zukünftigen Preisentwicklungen bzw. physischen Beschränkungen zu abweichenden Ergebnissen kommen. Das Klimaabkommen selbst nennt keinen festgelegten weltweiten Finanzierungsbedarf, sondern stellt auf nationaler Ebene die Vorgabe einer möglichst schnellen und effizienten Umsetzung. Das bedeutet, egal wie hoch der Bedarf ausfallen wird und gleichwohl wie teuer der Aufwand: Zur bestmöglichen Unterbietung der Temperaturziele und Risikominimierung der im Raum stehenden unvorhersehbaren langfristigen Klimafolgewirkungen, sind die Finanzierungsmaßnahmen zu priorisieren, mit denen sich mit möglichst wenig Aufwand der voraussichtlich höchste weltweite Klimaschutz realisieren lässt. Dieser Trade-off wird auch deutlich mit der Frage: Wie werden Klimainvestitionen und langfristige Klimafolgerisiken minimal unter der Nebenbedingung eines optimalen Kosten-/Nutzenverhältnisses der Handlungsmaßnahmen?

Tabelle 1: Zielkonflikte
Zielkonflikte
Strategie: Sofort handeln
Strategie: Später handeln
Klimainvestitionen
minimal
Klimafolgekosten reduziert
Klimafolgekosten maximiert
Klimainvestitionen
maximal
Klimafolgekosten minimiert 
Klimafolgekosten reduziert

 

Aus Tabelle 1 wird erkennbar, dass die Strategie sofortiger maximaler Klimainvestitionen die unvorhersehbaren langfristigen Klimafolgekosten am besten minimiert und daher Chancenvergeudung keine Option darstellt. Hierfür sieht das Klimaabkommen die Umlenkung der Finanzströme und die Beseitigung der Armut vor, sowie die Schaffung der Rahmenbedingungen, die für die Umsetzung des Abkommens erforderlich sind. In diesem Sinne wird im Folgenden auf gewichtige Finanzierungshindernisse und deren Konsequenzen eingegangen und versucht eine Lösungsperspektive abzuzeichnen, welche beste Antwort der Bankensektor im Hinblick auf die Entschärfung der Klimaerwärmung und deren Risiken liefern könnte.

3.   Hindernisse der Umsetzbarkeit der Pariser Ziele durch den Bankensektor

3.1.  Grundproblematik der Kreditmechanik bei Geschäftsbanken

Um die Hindernisse der heutigen Finanzierungsproblematik für die Klimaschutzziele zu verstehen, ist es von Bedeutung die Grundlagen der Kreditschöpfung einzusehen. Es herrschen in der gegenwärtigen Ökonomie Grundüberlegungen, die nicht konsistent sind. So existiert der Mythos, dass ein Einlagengeschäft prinzipiell vor dem Kreditgeschäft abgewickelt wird, um hieraus Kredite vergeben zu können („Banken verleihen das Geld der Sparer“). Aber wo haben die Einlagen ihren Ursprung? Verfolgt man den Einlagenzyklus wird erkennbar, dass zuerst Kredite durch Bilanzverlängerung geschöpft werden, die dann über Buchungsvorgänge zu Spareinlagen werden. „Schuld“ und „Geld“ sind zwei Seiten derselben Medaille. Beide entsprechen sich aufgrund der Saldenmechanik in Buchungshöhe und existieren heutzutage zu ca. 97% als reines Buchgeld bzw. Giralgeld. Wenn nun Zinsforderungen auf die ausgegebenen Kreditsummen erhoben werden: Wie können theoretisch alle Schuldner alle Zins- und Tilgungsforderungen begleichen, wenn sich zur Rückzahlung lediglich maximal die ausgegebene Kreditsumme im Geldumlauf befindet? Das Problem wird größer, weil sich – über Kreditzyklen hinweg – eine Wachstumsabhängigkeit des Bankensektors ergibt, ständig neue Kreditsummen schöpfen zu müssen, um zu gewährleisten, dass alle auslaufenden Altkredite von den Schuldnern zzgl. Zinsforderungen durch höhere Neuverschuldung abgelöst werden können, um die vollständige Rückzahlbarkeit nicht zu gefährden. Dabei ist zu beachten, dass diese Systematik theoretisch funktionierte, solange sich immer ausreichend Kreditnachfrage/Kreditsicherheiten „generieren“ lassen und der Bankensektor alle anfallenden Kreditzinserträge vollständig und unverzinst wieder in den Geldkreislauf verausgaben würde. Jedoch: Ein nicht unerheblicher Anteil dieser Bankzinserträge gelangt mit dem Passivgeschäft der Geschäftsbanken als Habenzinsen an Anleger und Sparer, deren Einlagekapital keinerlei betragsmäßigen Wiederanlagebefristungen untersteht, wie es für Schulden in Zeit und Höhe immanent der Fall ist. Diese Ungleichbehandlung von Schuld- und Vermögenssummen in Verbindung mit dem durch repetitiver Kapitalanlage ausgelöstem Zinseszinseffekt führt dazu, dass daraus entstehende Zinssummen nicht komplett als Eigenkapitalcharakter in den Geldkreislauf zurückgelangen, um für alle vertraglich geforderten Zins-/Tilgungsleistungen der Kreditschuldner bereit zu stehen. Stattdessen wird diese „Nachfragelücke“ über sich langfristig akkumulierende verzinsliche Neukredite geschlossen, die ebenfalls repetitiv über verzinsliche Nachfolgekredite abgelöst werden müssen, da es unter der realistischen Annahme exponentiell steigender Vermögen durch Wiederanlage der gesparten Zinseinkünfte immer unmöglicher wird diesen passiv-leistungslosen Zinseinkommensfluss über z.B. Konsumausgaben vollständig in den Geldkreislauf einbringen zu können. Ein Teufelskreis entsteht.

Grafik 1: Historisches Wachstumsschema der Geldvermögen und Schulden im Vergleich zum BIP  

Dabei ist zu beachten, dass einzelne exponentielle Zinseszinszuwächse bei privaten Vermögenssummen nicht „zwingend“ abgebaut werden müssen, wie es bei Bankzinserträgen geschieht, weil solche geschäftlichen Zinsgewinne als unternehmerische Leistung in Form von Lohn und Dividende langfristig in den Geldkreislauf zurückgelangen. Im folgenden Kapitel 3.2. soll nun der nächste Gedankenschritt verdeutlicht werden, zu welchen wirtschaftlichen Folgen dieses Problem konkret führt, um letztlich in Kapital 3.3. aufzuzeigen, warum an erster Stelle diese begonnene Erklärung die Finanzierung und damit die Umsetzung der notwendigen Pariser Klimaschutzmaßnahmen erschwert.

3.2.  Wachstum der Vermögensungleichheit durch das Geschäftsmodell im Bankensektor

Denkt man die begonnene logische Kette weiter, indem gefragt wird, wer die Bankzinserträge leistet, wenn nicht derjenige, der sie erhält, so werden weitere Verstrickungen erkennbar: Seitdem Geld – entgegen der Behauptung mancher Bank – nicht von alleine arbeitet oder sich vermehrt, ist festzustellen, dass jegliche Zinsforderungen der volkswirtschaftlichen Kredite im Endeffekt auf Konsumenten und Steuerzahler abgewälzt werden. Denn: Private Kreditzinsen tragen Wirtschaftsindividuen inklusive Zinsen selbst, Produktionskredite plus Zinsen der Unternehmen zahlen Wirtschaftsakteure mit auf Zins kalkulierten Verkaufspreisen in den Wirtschaftsgütern und für Staatsschuldenlasten zzgl. Zinsen bürgen Staatsbürger höchstgemeinschaftlich über alle Steuern und Abgaben. Langfristig gelangen über diese Transaktionskanäle  alle diese (Zins-)Einnahmen aus Verschuldung zu Gläubigern bzw. den fordernden Vermögen(den). Kombiniert man diese Tatsache damit, dass geforderte Zinssummen bei Kreditvergabe nicht direkt mitgeschöpft werden (Kap. 3.1.), so bleibt zu schließen, dass sich akkumulierende, nicht verkonsumierte Zinsansprüche auf Vermögen aus dem gemeinen Wirtschaftsfluss bedient werden müssen. Wirtschaftsteilnehmer, die per Haushaltssaldo Nettozinsempfänger sind, speisen ihren zunehmenden Vermögenszuwachs über andere Nettozinszahler. Dabei ist zu beachten: Vermögende werden nicht etwa „vermögender“, weil ihr Geldvermögen in absoluten Zahlen wächst, sondern weil die durch Zinsforderungen ausgelöste Inflationsrate alle Haushalte gleichermaßen ihrer Kaufkraft beraubt, während Zinseinkünfte als Inflationskompensation in Haushalten sehr ungleich anfallen und so Nettozinsempfänger durch erhaltene Zinseinkünfte die Inflationsrate (über-)kompensieren können.

Vergleiche hierzu die Länder in den Abb. 1–4 bei relativ hohen steigenden bzw. fallenden Zinssätzen und Inflationsraten: Die Zinsänderungen (auch der Geschäftsbanken) korrelieren generell prozyklisch zur Inflationsrate – nicht antizyklisch, wie üblich gelehrt – und beeinflussen durch betragsunterschiedliche Zinseinkünfte bei gleicher Geldentwertungsrate die Ungleichheit, mit welcher Geldvermögen und Schulden und damit Kaufkraft auseinanderdriften. Angesichts dieses Umverteilungsmechanismus ist die Theorie der „Trickle-Down-Economics“ substanzlos gescheitert. Denn das Gegenteil ist der Fall: Jeden Tag im Jahr fließen allein in Deutschland ca. 0,6 Mrd. € an noch bestehenden Bankzinsforderungen und letztlich Kaufkraft von unteren zu oberen Vermögensschichten als passiver Einkommensstrom mit globaler Konsequenz, dass 2017 bereits 8 Menschen so viel besitzen, wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung zusammen. Tendenz steigend, da die Schulden des einen buchhalterisch die Vermögen des anderen sind, bedingen diese Geldvermögenssteigerungen auch äquivalent-verzinste Schuldsteigerungen. Die räumliche Trennung der Länder in den Abb. 1–4 spricht erschwerend dafür, dass es sich bei diesen Finanzierungsproblemen für die global anstehenden Klimaschutzanstrengungen ebenfalls um weltweite handelt. Zusammengefasst gilt also tatsächlich die Quintessenz: Alle Zinsforderungen von Vermögen(den) lasten über den durchlaufenden Posten kalkulatorischer Zinsen in den angebotenen Preisen der Unternehmen für die von Banken vergebenen Kredite, über die Einlagenzinsen der von Banken vergebenen Privatkredite und über steuerliche (Zins-)Abgaben aller Staatsbürger für die letztlich von Banken finanzierten Staatsschulden zzgl. Zinszahlungen, am Ende auf den Schultern der Allgemeinheit und erschweren bis verhindern, die notwendigen Klimaschutzfinanzierungen, wie im nächsten Kapitel detaillierter erläutert wird.  

3.3.  Folgen der Geschäftsweise des Bankensektors für den Klimaschutz

Wegen der wachsenden Vermögensungleichverteilung, ermöglicht durch die Mechanismen der Bankengeschäftstätigkeit, entstehen für ca. 80–90% aller Wirtschaftsteilnehmer Nachteile in der Finanzstärke ihres Haushaltes. Erkennbar wird dies, wenn eine Quantifizierung der Zinslasten bei selbigen vorgenommen wird: Es ergibt sich geschätzt eine mittlere Zinsabgabenlast zwischen 30–40% pro Einkommens-Euro, wobei keine Gegenleistung für die innerhalb der Arbeitszeit erwirtschafteten Zinszahlungen in Aussicht stehen. Damit handelt es sich bei Zinskosten für etwa 80–90% aller Haushalte, um endgültige Abgaben ohne intrinsischen Investitionscharakter. Dies hat gravierende Auswirkungen auf die Innovations- und Finanzierungskapazität dieser Marktteilnehmer, die sich die Finanzierung der anstehenden Investitionsvolumina zum Klimaschutz (Kap. 2.2.) leisten können müssen. Dabei ist zu beachten, dass jedes Wirtschaftssubjekt nur innerhalb seines konsumierten Haushaltsbudgets entscheiden kann, welche Produktionsgüter nachgefragt werden können und somit, welche Arbeitsplätze sich lohnen, seitdem unendlicher Konsum über Kredit nicht möglich ist und wiederum – Hindernisse verschärfend  verzinst würde. Werden einem großen Wirtschaftsteilnehmerkreis folglich die finanziellen Eigenmittel zu Gunsten der Belange weniger Vermögender und letztlich die Chance über Konsum zu entscheiden ungleich verteilt, so kann sich diese große Marktmacht der „Übrigen“ den finanziell anspruchsvollen Pariser Maßnahmenkatalog kaum leisten, weder als Finanzier/Investor, noch als Arbeiter/Erfinder, da sich in Masse schwerlich ein Absatz bildet. Darunter leiden dringend benötigte technologische Skaleneffekte und Weiterentwicklungen klimafreundlicher Alternativen, weil Anschaffungspreise der vermeintlich zu teuren Klimainnovationen derzeit auf das leistbare Einkommensniveau der heutigen Konsumentenschar „gebracht“ werden müssen. Würden beschriebene Zinsabgaben für die unteren 9 Haushaltsdezile entfallen, so stünden diesen Haushalten ceteris paribus ebenfalls etwa 30–40% ihrer jetzigen Haushaltskaufkraft in Eigenmitteln zur Verfügung. Im Idealfall angenommen: Würden diese Haushalte mit in diesem Maß gesteigerter Nachfragemacht über „grünen“ Konsum/Investitionen die Produktion und Arbeitskapazitäten bestimmen, so würden entsprechend auch 30–40 % der heutigen Arbeitsplatzvolumina in nachhaltige Innovationsbranchen und Unternehmungen wandern, unter vier potentiell „effektabschwächenden“ Annahmen:

  1. Unkündbare Bankzinsaufwendungen aus Einnahmen der Methode aus Kap. 4 finanziert.
  2. Kein Haushalt entschiede sich stattdessen zu mehr klimadienlicher Freizeit statt Arbeit.   
  3. Die Transformation in neue „grüne“ Arbeitsplätze gelänge vollumfänglich.
  4. Umverteilungszinsverwendung bisher marginal mit „klimadienlichem“ Bezug.

Zu letztem Punkt ist zu beachten, dass wenn Nachhaltigkeitsabsichten bei den 10–20% Nettozinsempfängern vorliegen sollten, diese nach abgeschlossener Eigenpräferenzdeckung „ihre“ (Zins-)Einkommensüberschüsse anderen Wirtschaftsteilnehmern für deren kapitalintensiven ökologischen Finanzierungsbedarf wegen Kaufkraftmangel und daher fehlenden Rendite- und Amortisationserwartungen bzw. budgetbegrenzter Möglichkeiten staatlicher Kaufkraftsubventionen nicht zur Verfügung stellen. Problemverstärkend kommt hinzu, dass die beschriebenen Zinsbelastungen für Kreditnehmer als Kreditkosten bzw. in Form höherer Bonitätsanforderungen seitens der Kreditinstitute, die Zahl der möglichen Finanzierungen verknappen, weil der vom Zinseszinseffekt ausgelösten Geldentwertung (Kap. 3.2.) im Bankgeschäft mittels Diskontierungsfaktoren/Inflationsaufschlägen Rechnung getragen wird. Ergo: Durch die Geschäftsweise im Bankensektor stehen dem Pariser Abkommen in Summe Finanzierungshindernisse gegenüber, die die Forderungen des Übereinkommens maßgeblich hemmen.

4.   Notwendige Änderungen im Bankensektor zum Klimaschutz

4.1.  Anforderungen an die Lösungsansätze

Die Erkenntnisse bisher: Das Problem ist zu groß, als dass ein gerne postulierter grüner, nachhaltiger Maßnahmenanstrich der globalen Finanzhäuser alleinig genügen würde, um die Visionen aus dem Pariser Klimaabkommen in Wirklichkeit verwandeln zu können. Business-as-usual als Idee eines renditebasierten Investitionsbestrebens, umgelenkt in Anlagen, Fonds und Portfolios mit Nachhaltigkeitscharakter, wie derzeit von Geldhäusern favorisiert beworben, mit dem Ziel preisferne Externalitäten zu erfassen, behebt, wie aus Kapitel 2&3 ersichtlich, nicht das beschriebene tiefer liegende Finanzierungsproblem. Es wird ein Erkenntnisprozess vorlaufen müssen, der letztlich in Einsicht mündet und aufgrund der Dringlichkeit des bevorstehenden Klimaexitus in einer grundlegenden und dauerhaften ökosozialen Änderung des derzeitigen Geschäftsmodells des Bankensektor enden, anders ist hinreichender Klimaschutz stark gefährdet und die zu Beginn erwähnte Bewährungsprobe des Pariser Klimaabkommens gescheitert. Es wird unverzichtbar auf zusätzliche Lösungsvorschläge und Alternativen zu schielen, die es vermögen, die angelegten Hürden im Bankensektor originär zu ändern, um damit schnellstens etablierte Finanzflüsse umzukehren, insbesondere im Hinblick auf Entwicklungsländer. Hierfür soll im Folgenden auf eine Möglichkeit mit einem vielversprechendem Kosten/Nutzen-Verhältnis im Sinne des Kap. 2.2. als Lösungsbeitrag des Bankensektors eingegangen werden: Umlaufsicherung.

4.2.  Negative Habenzinsen des Bankensektors

4.2.1. Idee

Die heutige Geldvermögensakkumulation stellt als metaphorischer Vergleich eine Sandbank dar, deren Halt sich aus dem Meer speist, weil sich Sand auf Sand ablagern kann. Gegenwärtig existiert aber auch der umgekehrte Effekt: Ändern sich Strömungen wird angehäufter Sand wieder in das Meer abgespült und die Gefahr auf Grund zu laufen für die teilnehmenden Schiffer natürlicherweise begrenzt. Überträgt man dieses Bild auf Wirtschaftssubjekte: So könnten Banken verpflichtet werden die Strömung des Geldflusses umzudrehen, um dem exponentiellen Auseinanderdriften der Vermögen und Schulden entgegen zu wirken und so dazu beitragen die Geldvermögen durch sukzessive Abtragungsanreize in den Geldkreislauf „abzuspülen“, um für mehr „Wasser unter dem Kiel“ bei all denjenigen zu sorgen, die die ambitionierten Herausforderungen des Übereinkommens finanziell leisten müssen.   

4.2.2. Sanierung der Kaufkraft

Um dem in Kap. 3.3. beschriebenen Kaufkraftverlust der ärmeren Haushalte entgegen zu wirken und deren Marktmacht zu rehabilitieren, wäre es prinzipiell möglich, das Passivgeschäft der Banken durch einen Vorzeichenwechsel bei der Verzinsung abzuändern. Es würden somit nicht investierte Geldvermögen mit – x% in einer festzulegenden Zeitspanne „verzinst“, um Vermögensauswüchse insb. durch Zinseszinsen dauerhaft zu unterbinden, wie es gem. § 248 Abs. 1 BGB seit 01.01.1900 beabsichtigt wurde, jedoch Ausnahmen ein bedürfnisreduziertes, sättigungsfähiges, somit nachhaltiges Geldsystem verhindern. Zudem könnte mit dieser sog. Demurrage der klima-ungerechte Kapitalsog von „fleißig“ zu „reich“ prozentual umgekehrt werden, um entzogene Vermögen realwirtschaftlicher Arbeitsleistungen im Sinne der Leistungsgerechtigkeit wieder an die ursprünglichen Erbringer, nämlich „Arbeiter, Angestellte und Selbstständige“ zurückfließen zu lassen. Angesichts der bevorstehenden globalen Klimakatastrophe und den rechtlichen Grundlagen bzgl. einer möglichen Umsetzbarkeit sei für Deutschland auf Art. 14 GG hingewiesen, gemäß welchem Eigentum zugleich dem Allgemeinwohl dienen soll und auf Scharpf, der die Buchgeldschöpfung ex nihilo zzgl. Zinsforderungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 KWG als rechtswidrig einstuft, sowie auf Schemmann, welcher in den IFRS bezüglich Bankschöpfung eine Pervertierung erkennt, ähnlich Hörmann und Köhler. Zusätzlich ist anzumerken, dass eine Demurrage mit ankurbelndem Wirtschaftseffekt, weiteres (Auslands-)Investitionskapital anlockt und nicht etwa abschreckt, weil mit eintretender Geldwertstabilität, niedrigerem Unternehmerlohnanteil und stabilem Absatzmarkt, risikoärmere Investitionsbedingungen entstehen, als in Wirtschaftsräumen ohne, womit rasch weltweite Implementierungsanreize denkbar werden. Eine Sanierung der Kaufkraft beim Gros der Marktakteure ist wesentlich, da die Beschlüsse im Sinne des Übereinkommens durch die in Summe aufgehobenen Finanzierungshindernisse deutlich umfangreicher geleistet bzw. mit Blick auf das 1,5 °C-Ziel deutlich zügiger erreicht werden könnten.

4.2.3. Nebenmaßnahmen der Umlaufsicherung

Um diese von der Zentralbank festzulegende negative Habenzinsrate als Stellschraube des Geldflusses zu etablieren, könnten weitere (Banken-)Maßnahmen erforderlich werden. Damit Bargeld nicht abgeschafft werden müsste, ließe sich einer möglichen Kapitalflucht in selbiges mit aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdaten und Barcodes auf Banknoten effizient entgegenwirken. Auch Geldabflüsse ins Ausland in Fremdwährungen/Inlandswährungskonten oder Wohnsitzverlagerungen/Abwanderungen – etwa bei auftretendem Unverständnis/Misstrauensressentiments gegen von Banken ausgegebenem „Schrumpfgeld“ mangels Erfahrungen – wären so abwendbar, da sich einerseits Währungstausch wegen des Verfallscharakters als unattraktiv erwiese und weil Fremdwährungen „überall“ als inakzeptable Zahlungsmittel gelten könnten, wie es hierzulande bereits gem. § 14 BBankG und auf EU-Ebene gem. Art. 128 AEUV gesetzlich geregelt ist.

Grafik 2: Exemplarische Euro-Banknote mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Barcode

Devisen, Sorten und so auch Fremdwährungsinvestitionen wären grundsätzlich immerzu über die zur Beschaffung notwendigen Banken im elektronischen Bankensystem erfassbar. Aufgrund des turnusmäßigen Ablaufdatums auf Banknoten würde Hortung von Barmitteln unrentabel und lediglich Bargeschäfte des kurzfristigen Bedarfs blieben lukrativ mit dem Zusatznutzen der Ressourcenschonung und Emissionsreduzierung durch minimierte Bargeldbedürfnisse.

4.2.4. Änderungen der Investitionsanreize

Würden genannte Maßnahmen im Bankensektor aktiv, verstärkten sich die dringend benötigten Investitionsanreize, denn nicht investieren verursachte nun Kosten: Die Liquiditätsprämie wandelte sich zur Liquiditätsgebühr. Da bei abnehmender Vermögensakkumulation auch die maximalen Preiserwartungen für Wirtschaftsgüter sänken, wäre schädlicher Finanzspekulation oder einer Umschichtung des Geldvermögens in Realgüter zunehmend Einhalt geboten. Besonders im Immobilien- und Grundstücksbereich könnten so Kaufanreize gerade in größeren Städten zum Zwecke der Spekulation unterbunden werden, mit der Folge, dass in Kauf genommene Leerstände und exzessive Aufkäufe als Preistreiber wegfielen, ressourcenintensive Neubauten als Gegenmaßnahme zu Preissteigerungen reduziert, Grünflächenversiegelungen minimiert und Verkehrsemissionen vermindert würden, da sich mehr Pendler wieder Wohnungen näher am Stadtkern leisten könnten. Unter diesen nachlassenden Gewinnerwartungen auf Finanz- und Realgütermärkten ist stark anzunehmen, dass sich Banken und anhängige Fondsgesellschaften zunehmend auf realwirtschaftlich-nachhaltige Investitions- und Unternehmensfinanzierungen ausrichten werden, da diese langfristigen Geschäftsfelder – angesichts schwindender fossiler Ressourcen und aufkommenden nachhaltigen Kundenmotiven – mit die vielversprechendsten Kompensationen gegen die ansonsten anfallende Einlagegebühr erhoffen lassen.

4.2.5. Abbau weiterer Finanzierungshürden im Bankensektor 

Weitere Finanzierungshemmnisse würden durch die in Folge günstiger gewordenen Kreditkosten abgebaut: Weil in den Preisen der Güter und Dienstleistungen, in den privaten Schulden und in den Schuldzinsen des Bundes keine Habenzinsanteile einkalkuliert würden, reduzierten sich die Kreditsollzinsen im Bankenwettbewerb auf die operativen Geschäftskosten und Kreditausfallrisiken, während auslaufende (über die Demurrage finanzierbare) Bankzinsaufwendungen Entlastungen für 80–90% der Einkommen bedeuten und so höhere Bonitäten für potentiell „grüne“ Kreditgesuche. Dies erleichterte die Kreditvergabe in kapitalintensive/produktive Zukunftstechnologien, erhöht Digitalisierungsanreize und steigert die (Klima-)Krisenresilienz des Bankensektors, wie u. a. von Waschbusch, Dombret, der DK, der „Saarbrücker Initiative“ und durch das Klimaabkommen gefordert. Um der Bedeutung des Übereinkommens gerecht zu werden, ist schließlich zu unterstellen, dass sich der Bankensektor selbst durch den internen Vorzeichenwechsel nachhaltig verbessern ließe, als auch die Möglichmachung der Pariser Ziele durch die erwartbaren Folgeeffekte einer banksektoralen Demurrage.

5.    Fazit

Den Blick – angesichts der unkalkulierbaren Folgerisiken der globalen Klimaerwärmung, die den gesamten ökologischen Kreislauf der Erde ins Wanken bringen könnten – auf „die blinden Flecken der Ökonomie“ zu richten, wie Senf titelt, bevor ein unerwarteter Point-of-no-Return durch befürchtete Kipppunkte bei der Klimaentwicklung einsetzen, ist mit diesen Erkenntnissen – noch immer weithin unbeachtet – unumgänglich geworden. Ziel erschwerend kommt – wenn auch „wenig wahrscheinlich“ – hinzu, dass weitere Länder ihren Austritt aus dem Pariser Abkommen suchen könnten und vorhandene Unsicherheiten der Finanzierungskapazitäten weiter ansteigen. Daher gilt es die Dimension dieser Finanzierungsproblematik unverzüglich zu erkennen und entsprechend zu handeln, denn als gesamte Menschheit können wir die Prognosen dieses Schicksals für nachfolgende Generationen nicht dulden. Was altbekannt dem Gelde nachgesagt, gilt sowohl für die Ethik: Ethik ist nicht alles, aber ohne Ethik ist alles nichts. Die möglichst weltweite Änderung der Geschäftsweise der Kreditinstitute durch einen simplen Vorzeichenwechsel „einfach“ umzustellen, ist vergleichsweise zügig implementierbar, kosteneffizient und qualitativ wie quantitativ als hinreichende Finanzierungsmaßnahme denkbar, die es vermag, die beschlossenen Klimaziele und Vorgaben des Übereinkommens von Paris im Hinblick auf die vertraglich geforderte Mithilfe des Bankensektors Wirklichkeit werden zu lassen. Was das „Wunder“ für Wörgl war, könnte heutzutage ebenfalls „mittels ganz verschiedener Instrumente und über ganz verschiedene Wege unter Beachtung der bedeutenden Rolle öffentlicher Hand durch verschiedene Maßnahmen“ zum „Wunder“ bei der Nachhaltigkeit werden: „Fließendes Geld“ der Banken.


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Bildquelle: https://www.hs-aalen.de/uploads/mediapool/media/file/17346/image_678_SDG-Kreis.jpg

Verzeichnis der Rechtsquellen

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Einkommenssteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2886) geändert worden ist.

Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 541) geändert worden ist.

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Kreditwesengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 543) geändert worden ist.

Gesetz über die deutsche Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 1782) (Neufassung), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) geändert worden ist.

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. EU Nr. C 202 S. 47).

 

Andreas Bender beschäftigt sich seit vielen Jahren im und außerhalb des Wirtschaftsstudiums mit dem Themenkomplex Banken, Finanzsystem und Nachhaltigkeit.

 

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